
Leistungen
Strafverteidigung, Verkehrsstrafrecht und Bußgeldrecht aus einer Hand
Rechtsgebiete
Kompetente Verteidigung in allen Verfahrensstadien
Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich Sie in allen strafrechtlichen Angelegenheiten – vom Ermittlungsverfahren bis zum Revisionsverfahren. Meine Schwerpunkte liegen in der allgemeinen Strafverteidigung, dem Verkehrsstrafrecht und dem Bußgeldrecht.

Strafverteidigung
Strafverteidigung
Umfassende Strafverteidigung in allen Verfahrensstadien – vom Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Verteidigung bei Betrug, Diebstahl, Körperverletzung, Totschlag, Sexualdelikten und Wirtschaftsstraftaten.
Eine frühzeitige Mandatierung ist entscheidend: Je früher ich in das Verfahren eingebunden werde, desto effektiver kann ich Ihre Rechte wahren und die Weichen für ein günstiges Ergebnis stellen.
Betrug(§ 263 StGB)
Verteidigung bei einfachem und schwerem Betrug, Computerbetrug, Versicherungsbetrug und bandenmäßigem Betrug. Frühzeitige Intervention im Ermittlungsverfahren kann häufig eine Einstellung erreichen.
Diebstahl(§ 242, § 243 StGB)
Verteidigung bei einfachem Diebstahl, schwerem Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl und Ladendiebstahl. Ziel ist stets die bestmögliche Lösung für den Mandanten.
Körperverletzung(§ 223 ff. StGB)
Verteidigung bei vorsätzlicher und fahrlässiger Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und schwerer Körperverletzung (§ 226 StGB).
Totschlag(§ 212 StGB)
Verteidigung in Kapitalsachen erfordert besondere Erfahrung und Sorgfalt. Ich übernehme Pflichtverteidigungen bei Schwurgerichtssachen bundesweit.
Sexualdelikte(§ 174 ff. StGB)
Diskrete und engagierte Verteidigung bei Vorwürfen sexueller Übergriffe. Gerade hier ist eine frühzeitige und sorgfältige Verteidigung entscheidend.
Wirtschaftsstraftaten
Verteidigung bei Untreue (§ 266 StGB), Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung und sonstigen Vermögensdelikten im Unternehmenskontext.
Ermittlungsverfahren und Hauptverhandlung
Begleitung in allen Verfahrensstadien: von der ersten Beschuldigtenvernehmung über Akteneinsicht und Beweisanträge bis zur Hauptverhandlung vor dem Amts-, Land- oder Oberlandesgericht.
Haftprüfung und Haftbeschwerde
Sofortige Intervention bei Festnahme und Untersuchungshaft. Haftprüfungsanträge, Haftbeschwerden und Bemühungen um Haftverschonung mit Auflagen.
Jugendstrafrecht
Verteidigung von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem JGG. Besondere Berücksichtigung des Erziehungsgedankens und der persönlichen Entwicklung.
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsstrafrecht
Verteidigung bei Verkehrsstraftaten: Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Sperrfristverkürzung und MPU-Beratung.
Verkehrsstrafsachen haben häufig weitreichende Folgen – vom Führerscheinentzug über die MPU-Anordnung bis hin zu Freiheitsstrafen. Eine fundierte Verteidigung kann diese Konsequenzen erheblich mildern.
Mehr zum Verkehrsrecht

Bußgeldrecht
Bußgeldrecht
Anfechtung von Bußgeldbescheiden bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsüberschreitungen und Fahrverboten. Akteneinsicht und Beweismittelprüfung.
Bußgeldbescheide sind häufig fehlerhaft. Durch sorgfältige Akteneinsicht und Prüfung der Messverfahren lassen sich Bußgelder reduzieren oder Fahrverbote ganz abwenden.
Rotlichtverstöße
Anfechtung von Bußgeldbescheiden bei qualifizierten und einfachen Rotlichtverstößen. Prüfung der Messmethode und der Gelbphasendauer.
Geschwindigkeits-
Überschreitungen
Überprüfung der Messgeräte, Toleranzabzüge und Verwertbarkeit der Beweismittel. Häufig lassen sich Fahrverbote abwenden oder Bußgelder reduzieren.
Fahrverbote
Verteidigung gegen drohende Fahrverbote. In Härtefällen kann ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße erreicht werden.
Bußgeldbescheide und Akteneinsicht
Umfassende Prüfung jedes Bußgeldbescheides. Durch frühzeitige Akteneinsicht lassen sich Verfahrensfehler und Messfehler aufdecken.
Ordnungswidrigkeiten
Verteidigung bei allgemeinen Ordnungswidrigkeiten, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz und weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr
Verteidigung bei Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen.
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