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Verkehrsrecht

Ihr Anwalt bei Verkehrsstraftaten, Unfallregulierung und Bußgeldverfahren in Frankfurt am Main

Verkehrsrecht

Aktiver Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main

Ob Verkehrsunfall, Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit – als Ihr Anwalt für Verkehrsrecht in Frankfurt am Main stehe ich Ihnen bei allen rechtlichen Fragen rund um den Straßenverkehr zur Seite.

Ein Verkehrsunfall kann jeden treffen – oft unerwartet und in einer Stresssituation. In solchen Momenten brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der sofort erreichbar ist und Ihre Rechte von Anfang an sichert. Ich berate Sie schnell und unkompliziert, damit Sie keine wichtigen Fristen versäumen und Ihre Ansprüche vollständig durchsetzen können.

Nehmen Sie bei einem Verkehrsunfall oder einer verkehrsrechtlichen Frage frühzeitig Kontakt zu mir auf. Je eher Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, desto besser lassen sich Ihre Interessen wahren.

Verkehrsstrafrecht

Wann Sie Ihren Anwalt für Verkehrsrecht ansprechen

Bei einem Verkehrsunfall können schnell strafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen. Wenn die Polizei gegen Sie ermittelt oder Ihnen eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt einschalten. Folgende Delikte des Strafgesetzbuches spielen im Verkehrsstrafrecht eine zentrale Rolle:

  • § 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • § 315b StGB – Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs
  • § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr
  • § 323a StGB – Vollrausch

Machen Sie gegenüber der Polizei keine Angaben zur Sache und nehmen Sie sofort Kontakt zu mir auf. Als Ihr Strafverteidiger sorge ich dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Vertretung

Anwalt für Verkehrsrecht zur Wahrung Ihrer Interessen

Ich vertrete Sie nicht nur in Frankfurt am Main, sondern bundesweit in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten. Egal ob Ihr Unfall in Hessen oder einem anderen Bundesland passiert ist – ich kümmere mich um Ihre Ansprüche.

In vielen Fällen übernimmt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für Ihren Anwalt. Auch über eine bestehende Verkehrsrechtsschutzversicherung können die Anwaltskosten abgedeckt werden. Ich prüfe für Sie, welche Kostenträger in Frage kommen, und übernehme die Korrespondenz mit der Versicherung.

Informieren Sie sich auch über meine weiteren Leistungen im Strafrecht und Bußgeldrecht.

Strafverteidigung

Handeln Sie beim Vorwurf einer Straftat

Wird Ihnen eine Verkehrsstraftat vorgeworfen, drohen empfindliche Strafen: Geldstrafen, Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Gerade der Führerscheinentzug kann existenzbedrohend sein – insbesondere, wenn Sie beruflich auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Als erfahrener Strafverteidiger setze ich mich konsequent für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein. Durch frühzeitige Akteneinsicht und eine gezielte Verteidigungsstrategie lassen sich häufig mildere Ergebnisse erzielen – sei es eine Einstellung des Verfahrens, eine Reduzierung der Strafe oder die Verkürzung der Sperrfrist.

Zögern Sie nicht und nehmen Sie Kontakt zu mir auf, bevor Sie eine Aussage machen. Ihr Schweigerecht ist eines Ihrer wichtigsten Rechte im Strafverfahren.

Unfallregulierung

Machen Sie alle Schäden über Ihren Anwalt geltend

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie als Geschädigter Anspruch auf vollständigen Schadensersatz. Viele Geschädigte wissen nicht, welche Positionen sie geltend machen können. Die gegnerische Versicherung ist daran interessiert, möglichst wenig zu zahlen. Ich sorge dafür, dass Sie alle Ihnen zustehenden Ansprüche durchsetzen – dazu gehören unter anderem:

  • Abschlepp- und Standkosten
  • An- und Abmeldekosten des Fahrzeugs
  • Nutzungsausfallentschädigung
  • Ersatz beschädigter Kleidung

Darüber hinaus kommen weitere Positionen wie Mietwagenkosten, Schmerzensgeld und der merkantile Minderwert in Betracht. Ich prüfe Ihren Fall umfassend und setze alle berechtigten Forderungen gegenüber der Versicherung durch.

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